Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Besetzungsverfahren öffentlicher Ämter rechtssicher gestalten

Nach dem Grundgesetz (Artikel 33 Abs. 2) hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu „öffentlichen Ämtern“.

Das gilt für alle Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. die Haupt­geschäfts­führung einer Industrie- und Handels­kammer, der Handwerks­kammern oder die Geschäfts­führung von Ärztekammern.

Risiko Personalauswahl
Die Auswahl muss den Grundsätzen der Besten­auslese folgen. Das kann bei Klagen unterlegener Bewerberinnen und Bewerber gerichtlich überprüft werden, was zu langen Verzögerungen führt. Im schlimmsten Fall muss das Verfahren wiederholt werden.

Die Herausforderung

Die Rechtsprechung legt Ihnen hohe Pflichten auf, was Verfahren, Transparenz und Begründung der Auswahl­entscheidungen angeht.

Die Stellenausschreibung

Die Weichen werden bereits mit dem Ausschreibungs­text gestellt. Die Kriterien müssen sachlich begründet sein. Ein einmal definiertes Anforderungs­profil kann im laufenden Verfahren in der Regel nicht mehr geändert werden.

Harte Ausschreibungs­kriterien schließen interessante Bewerbungen unter Umständen aus. Weiche Kriterien bieten einen Beurteilungs­spielraum, erhöhen aber auch die rechtlichen Risiken und damit den Aufwand und die Dauer des Besetzungs­verfahrens. Hier kommt es auf die richtige Mischung an.

Die Bewerberauswahl

Die Bewertung der Bewerbungen muss sich strikt an den Ausschreibungs­kriterien orientieren. Für die Auswahl­entscheidung muss die Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber sorgfältig abgewogen und miteinander verglichen werden, vorzugs­weise anhand von Zeugnissen und dienstlichen Beurteilungen.

Gründe für externe Begleitung des Verfahrens

In Behörden führen in der Regel eingespielte Personal­referate die komplexen Verfahren durch. Aber es gibt gute Gründe, die Begleitung des Besetzungs­verfahrens bei bestimmten Positionen extern zu beauftragen. Zum Beispiel

Unsere Leistung

Wir bieten Ihnen die maßgeschneiderte Begleitung Ihres gesamten Besetzungs­verfahrens einschließlich gerichts­fester Dokumentation.

Unser erfahrenes Team unterbreitet Ihnen Vorschläge für die Gestaltung des Verfahrens und die Beteiligung von Gremien. Dabei fungieren wir als Ihr Ansprech­partner für die Bewerberinnen und Bewerber.

Ganz wichtig: Wir stimmen uns stets eng mit Ihnen ab. Die Entscheidung über jeden einzelnen Verfahrens­schritt obliegt Ihnen. Sie entscheiden über die Ausschreibung und Sie wählen die passende Kandidatin oder den passenden Kandidaten aus.

Unser Ziel ist es, dass Sie in einem rechts­sicheren und gut strukturierten Auswahl­verfahren die beste Bewerbung, die Ihren Vorstellungen entspricht, finden.

Wir machen keine eigene Personalpolitik und wir agieren nicht als Headhunter, die Kandidaten aktiv ansprechen.

Unser Team verfügt über langjährige einschlägige Erfahrungen aus anwaltlicher Tätigkeit und der Durchführung und Begleitung von Besetzungs­verfahren von Behörden, Findungs­kommissionen etc. Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne unsere Referenzen mit.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an.

Rechtsanwalt Schröder

Sebastian Schröder Rechtsanwalt, Staatssekretär a.D.

Interessengebiete: Verwaltungsrecht (u.a. KI in der Verwaltung und Besetzungsverfahren öffentlicher Ämter),
Kommunalrecht, Public Corporate Governance, Subventionsrecht (u.a. Coronahilfen)

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