Besetzungsverfahren öffentlicher Ämter rechtssicher gestalten
Nach dem Grundgesetz (Artikel 33 Abs. 2) hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu „öffentlichen Ämtern“.
Das gilt für alle Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. die Hauptgeschäftsführung einer Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammern oder die Geschäftsführung von Ärztekammern.
Risiko Personalauswahl
Die Auswahl muss den Grundsätzen der Bestenauslese folgen. Das kann
bei Klagen unterlegener Bewerberinnen und Bewerber gerichtlich überprüft werden, was zu langen Verzögerungen führt.
Im schlimmsten Fall muss das Verfahren wiederholt werden.
Die Herausforderung
Die Rechtsprechung legt Ihnen hohe Pflichten auf, was Verfahren, Transparenz und Begründung der Auswahlentscheidungen angeht.
Die Stellenausschreibung
Die Weichen werden bereits mit dem Ausschreibungstext gestellt. Die Kriterien müssen sachlich begründet sein. Ein einmal definiertes Anforderungsprofil kann im laufenden Verfahren in der Regel nicht mehr geändert werden.
Harte Ausschreibungskriterien schließen interessante Bewerbungen unter Umständen aus. Weiche Kriterien bieten einen Beurteilungsspielraum, erhöhen aber auch die rechtlichen Risiken und damit den Aufwand und die Dauer des Besetzungsverfahrens. Hier kommt es auf die richtige Mischung an.
Die Bewerberauswahl
Die Bewertung der Bewerbungen muss sich strikt an den Ausschreibungskriterien orientieren. Für die Auswahlentscheidung muss die Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber sorgfältig abgewogen und miteinander verglichen werden, vorzugsweise anhand von Zeugnissen und dienstlichen Beurteilungen.
Gründe für externe Begleitung des Verfahrens
In Behörden führen in der Regel eingespielte Personalreferate die komplexen Verfahren durch. Aber es gibt gute Gründe, die Begleitung des Besetzungsverfahrens bei bestimmten Positionen extern zu beauftragen. Zum Beispiel
- Entscheidung ehrenamtlicher Gremien über eine Führungsposition
- Einsatz einer Findungskommission
- Hausbewerbungen
- Besetzung herausgehobener Stellen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen
- Interessenkollisionen
Unsere Leistung
Wir bieten Ihnen die maßgeschneiderte Begleitung Ihres gesamten Besetzungsverfahrens einschließlich gerichtsfester Dokumentation.
Unser erfahrenes Team unterbreitet Ihnen Vorschläge für die Gestaltung des Verfahrens und die Beteiligung von Gremien. Dabei fungieren wir als Ihr Ansprechpartner für die Bewerberinnen und Bewerber.
- Entwurf einer rechtsicheren Stellenausschreibung.
- Entgegennahme und Sichtung der Bewerbungsunterlagen, selbstverständlich vertraulich und unter Beachtung des Datenschutzrechts
- Erstellung begründeter Vorschläge für ein Ranking der Bewerberinnen und Bewerber
- Vorbereitung und Dokumentation der Vorstellungsgespräche
- Erstellung einer Bewerberauswahl als Entwurf und Grundlage für Ihre Entscheidung
- Komplette Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern
- Beratende Unterstützung bei der Vertragsverhandlung
- Entwurf oder Prüfung des Arbeitsvertrages
Ganz wichtig: Wir stimmen uns stets eng mit Ihnen ab. Die Entscheidung über jeden einzelnen Verfahrensschritt obliegt Ihnen. Sie entscheiden über die Ausschreibung und Sie wählen die passende Kandidatin oder den passenden Kandidaten aus.
Unser Ziel ist es, dass Sie in einem rechtssicheren und gut strukturierten Auswahlverfahren die beste Bewerbung, die Ihren Vorstellungen entspricht, finden.
Wir machen keine eigene Personalpolitik und wir agieren nicht als Headhunter, die Kandidaten aktiv ansprechen.
Unser Team verfügt über langjährige einschlägige Erfahrungen aus anwaltlicher Tätigkeit und der Durchführung und Begleitung von Besetzungsverfahren von Behörden, Findungskommissionen etc. Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne unsere Referenzen mit.
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an.