Versicherungsrecht
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Nachfolgend haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zu typischen Versicherungen zusammengestellt:
Haftpflichtversicherungen
Eine Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zu vielen anderen „Versicherungsprodukten“ unverzichtbar. Im Jahre 2011 gab es einen Bestand von mehr 44 Millionen Versicherungsverträgen im Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung.
Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Dritter freizustellen. Verdienstausfallschäden und Schmerzensgeldansprüche können erhebliche Höhen erreichen. Wichtig ist daher die Vereinbarung einer ausreichenden Deckungssumme, denn die Deckungssumme bildet die Höchstgrenze für die Leistung durch die Versicherung.
Wichtig: Jeder Schadensfall ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen; und zwar auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Sachversicherungen
Hausratversicherung
Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Hausratversicherung eine der am häufigsten in Deutschland anzutreffenden Versicherungen. Versichert ist der gesamte Hausrat privater Haushalte. Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz mit dem Beginn des Umzugs auf die neue Wohnung über.
Auch in der Hausratversicherung gilt: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung im Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen (§ 75 VVG). Die Anschaffung hochwertiger Möbel oder neuer Elektronik kann also die Anpassung der vereinbarten Versicherungssummen erforderlich machen.
Wichtig: Auch in der Hausratversicherung sind dem Versicherer Gefahrerhöhungen anzuzeigen, wenn vermieden werden soll, dass der Vertrag gekündigt, die Prämie erhöht oder der Versicherer leistungsfrei wird. Typische Gefahrerhöhungen sind hier Leerstände, defekte Schlösser, Baugerüste oder eine defekte (vereinbarte) Alarmanlage.
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung - häufig als Teil einer Gebäudeversicherung - ist keine Pflichtversicherung (mehr). Sie dient der Absicherung von Risiken durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
Die Haftung der Versicherung ist in aller Regel durch vereinbarte Versicherungssummen fest begrenzt. Durch bauliche und andere Veränderungen kann es zu einer Unterversicherung kommen. Zur Vermeidung dieser Gefahr sollten die vereinbarten Versicherungssummen daher von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Wichtig: Gefahrerhöhende Umstände, zum Beispiel der dauernde Leerstand von Gebäuden, sind dem Versicherer zur Vermeidung von Nachteilen anzuzeigen!
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung unterscheidet sich von der Feuerversicherung durch den Einschluss zusätzlicher Risiken. Zum Beispiel der Gefahr durch Leitungswasser: Durch den Bruch von Rohren kann es zu erheblichen Gebäudeschäden kommen.
Wichtig: Liegt auf dem versicherten Grundstück eine Hypothek/Grundschuld, so kann der Versicherer nur mit Zustimmung der Bank befreiende Zahlungen aus der Gebäudeversicherung an den Versicherungsnehmer erbringen (§ 1128 BGB).
Personenversicherungen
Krankenversicherung
Bei der privaten Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten zu erstatten (§ 192 ff VVG).
Für jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, besteht Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG).
Wichtig: Wechseln Sie nicht ohne verantwortungsvolle Beratung Ihre längjährige Krankenversicherung, nur weil ein anderer Versicherer vermeintlich günstigere Tarife anbietet! Sie verlieren durch einen Wechsel unter Umständen Ihre Altersrückstellungen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sich der neue Krankenversicherer beim Auftreten einer Erkrankung auf Vorvertraglichkeit beruft. Das heißt, es wird eingewandt, dass die Erkrankung in den Verantwortungsbereich der alten Krankenversicherung fällt. Sie sitzen dann buchstäblich „zwischen den Stühlen“.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist eine entbehrliche Versicherung.
Bei der Unfallversicherung ist die Versicherung verpflichtet, nach einem Unfallereignis die vereinbarte Invaliditätsleistung zu zahlen.
Als Summenversicherung zahlt die private Unfallversicherung in der Regel einen Einmalbetrag. Dieser ist häufig niedriger, als vom Versicherungsnehmer erhofft. Dies hängt damit zusammen, dass nicht die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt, sondern ein an der sogenannten „Gliedertaxe“ und der Funktionseinschränkung des betroffenen Körperteils orientierter anteiliger Wert der Versicherungssumme.
Wichtig: In der privaten Unfallversicherung gilt es eine Reihe von vertraglichen Fristen zu beachten! Die Invalidität ist in der Regel innerhalb von 15 Monaten geltend zu machen und ärztlich festzustellen. Die Versicherung ist verpflichtet, auf diese Fristen schriftlich hinzuweisen (§ 186 VVG). Die Versäumung der Frist kann zum Leistungsausschluss führen.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung stellt in Deutschland einen maßgeblichen Baustein privater Altersvorsorge dar. Abgesichert werden sollen in aller Regel die Risiken Alter und Tod.
Wichtig: Sehr viele Lebensversicherungsverträge werden bereits nach verhältnismäßig kurzer Zeit gekündigt (Frühstornofälle)! Während es in der Vergangenheit dann regelmäßig zur Zahlung eines Rückkaufwertes kam, der in einem groben Missverhältnis zu den bis zur Kündigung gezahlten Prämien stand, hat der BGH in den letzten Jahren wiederholt entschieden, dass in den Frühstornofällen wenigstens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals als Rückkaufwert auszuzahlen ist. Die Rückkaufwerte erhöhen sich dadurch in aller Regel.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versicherung verpflichtet, Leistungen bei Berufsunfähigkeit zu erbringen.
Eine Versicherung mit hohem Streitpotential: In der anwaltlichen Praxis wird von den Versicherern häufig eingewandt, dass Gesundheitsfragen bei Antragstellung nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet worden sind oder dass eine Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf gegeben sei.
Wichtig: Achten Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages darauf, dass Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und fragen Sie nach Produkten ohne Verweisklausel auf eine andere Tätigkeit! So ersparen Sie sich im Versicherungsfall eine Menge Streit.
Bei weitergehendem Informationsbedarf sprechen Sie uns bitte an!
Gern beraten wir Sie auch zu weiteren Versicherungszweigen, zum Beispiel:
- Kaskoversicherungen
- KFZ-Haftpflichtversicherungen
- Transportversicherungen
- D&O-Versicherungen
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen
- Restschuldversicherungen
- Rechtsschutzversicherungen
- Reisegepäckversicherungen