Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht, auch „öffentliches Recht“ genannt, beschreibt im Grundsatz das Verhältnis zwischen Bürger und
staatlicher Verwaltung, soweit der Staat als Träger hoheitlicher Befugnisse auftritt. Es umfasst sind insbesondere:
- Beamtenrecht
- Disziplinarrecht
- Gewerberecht
- Hochschulrecht
- Kommunalverfassungsrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Öffentliches Baurecht (Baugenehmigung, Baueinstellung usw.)
- Personalvertretungsrecht
- Recht der öffentlich rechtlichen Verträge
- Straßenrecht (nicht Straßenverkehrsrecht)
- Subventionsrecht z. B. Coronahilfen
- Vergaberecht
Ihre Ansprechpartner
Jost v. Glasenapp
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mediator
Tätigkeitsschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Abgabenrecht, Zivilrecht, Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht, Baugenehmigungsverfahren, Kaufvertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Nachlasspfleger, Verkehrsrecht, Strafverteidiger, Opferanwalt
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Wulf Thiel
Fachanwalt für Familienrecht und Verwaltungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Kaufvertragsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Medienrecht, Abgabenrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
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Sebastian Schröder
Rechtsanwalt, Staatssekretär a.D.
Interessengebiete: Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Public Corporate Governance, Subventionsrecht (u.a. Coronahilfen)
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