Medizinrecht
Zum Medizinrecht zählende Bereiche können Zivilgerichte, Sozialgerichte, Straf- oder Verwaltungsgerichte beschäftigen.
Das Medizinrecht gewinnt rasant an Bedeutung. Der Bedeutungsgewinn hängt auch damit zusammen, dass der Gesetzgeber die Pateientenrechte in den letzten Jahren deutlich gestärkt hat und arzthaftungsrechtliche Fragen oftmals im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Mit dem Arzthaftungsrecht erschöpft sich das Medizinrecht in der anwaltlichen Praxis allerdings in keiner Weise.
In folgenden Bereichen sind wir tätig:- Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler)
- Gebührenrecht der Ärzte bzw. Zahnärzte
- Kassenzulassungen
- Approbation
- Krankenhausrecht
- Beratung beim Abschluss von Praxisübernahmeverträgen
- interne Auseinandersetzung in Praxisgemeinschaften