Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Verlängerung der Mietpreisbremse

Mai 2020

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 wurde die sog. "Mietpreisbremse" eingeführt. In den Bereichen, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommt, verlangsamte sich der Mietenanstieg.
Nachdem neben dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, wird die Mietpreisbremse verlängert. Daher wird es den Ländern für weitere fünf Jahre (bis längstens Ende 2025) ermöglicht, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

Mieter können künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

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