Verbot von Einweg-Plastiktüten
Januar 2020
Das Bundeskabinett hatte eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen.
Dieser Änderung stimmte auch der Bundesrat am 8.11.2019 zu.
Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten
in Verkehr zu bringen. Davon ausgenommen sind die sehr dünnen sog. "Hemdchenbeutel".
Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die
entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie dem hygienischen Umgang mit
gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln
vorbeugen.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.