Unterhaltsvorschuss für Kinder Alleinerziehender
März 2020
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehenden,
die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil
erhalten. Eine Einkommensgrenze des alleinerziehenden Elternteils gibt es nicht.
Hat der Antragsteller erneut geheiratet, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Zahlung erfolgt monatlich und kann rückwirkend längstens für
den Monat vor Antragstellung beantragt werden.
Seit dem 1.7.2018 gilt:
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
- Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten.
- für Kinder bis zu 5 Jahren: 154 €/Monat,
- für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 205 €/Monat,
- für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 273 €/Monat.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.