Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Rückkehr zur Meisterpflicht

Februar 2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2019 das vom Bundestag beschlossene "Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.

Es geht um diese zwölf Berufe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Die genannten Berufe sollen damit wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.