Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025
September 2024
Das Bundesministerium der Finanzen hat in mehreren Schreiben nun die Aufnahme der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1.1.2025 mitgeteilt. Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ELSTER mit folgenden Angaben:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Art, Anzahl und Seriennummer des bzw. der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
- Datum der Anschaffung bzw. der endgültigen Außerbetriebnahme oder Nutzung in einer anderen Betriebsstätte
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.