Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Mehr Geld für Fortbildungen

Februar 2020

Der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen (Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt) ist nicht zu unterschätzen. Für die finanzielle Unterstützung gibt es seit 1996 das sog. Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle (unabhängig vom Alter), die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Ab August 2020 sollen die Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher noch besser unterstützt werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG vor. Hier die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

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