Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung

Mai 2020

Durch die Schul- und Kitaschließungen wegen des Corona-Virus sind auch Eltern mit kleinen Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Dafür hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das diese Bürger gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern soll.

Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 % des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 €) für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung dafür ist,

Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.