Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt

Juni 2021

Die Hochwasserkatastrophe hat in den betroffenen Regionen auch zahlreiche Betriebe und Unternehmen schwer getroffen. Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollen Betroffene mehr Zeit bekommen, ihre finanziellen Verhältnisse zu klären. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden. Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10.7. bis zum 31.10.2021 gelten.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.