Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

August 2020

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:

Pflegehilfskräfte qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab alte BL neue BL alte BL neue BL alte BL neue BL
1.5.2020 11,35 € 10,85 €
1.7.2020 11,60 € 11,20 €
1.4.2021 11,80 € 11,50 € 12,50 € 12,20 €
1.7.2021 15,00 € 15,00 €
1.9.2021 12,00 € 12,00 € 12,50 € 12,50 €
1.4.2022 12,55 € 12,55 € 13,20 € 13,20 € 15,40 € 15,40 €

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.