Handy im Pkw
April 2020
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte sich mit zwei Sachverhalten zu befassen
in denen es nicht um die eigentliche Nutzung des Handy während der Fahrt
ging, sondern einmal um die Kontrolle, ob das Handy ausgeschaltet ist und im
anderen Fall um die Nutzung als Musikabspielgerät ohne SIM-Karte im Handy.
Im ersten Fall entschieden die Richter, dass auch dann eine Ordnungswidrigkeit
vorliegt, wenn ein Fahrer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon
in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das
Telefon ausgeschaltet ist.
Im zweiten Sachverhalt hielt ein Fahrer während der Fahrt mit seinem PKW
sein Mobiltelefon (ohne SIM-Karte) in den Händen und ließ Musik abspielen.
Auch dies verstößt, nach Auffassung der OLG-Richter, gegen die einschlägigen
Verbotsvorschriften aus der Straßenverkehrsordnung.
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