Elterngeld und Elterngeld Plus
Februar 2020
Ziel des Elterngeldes ist, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr
Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit
partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld
Plus unterstützt.
Das Basiselterngeld soll das Einkommen des Elternteils ersetzen, welcher das
Kind betreut. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Elternzeit zu,
wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt.
Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann
dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld Plus unterstützt insbesondere diejenigen, die schon während
des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter
haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch
zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe):
Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Wenn beide Elternteile
für 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung
des Kindes teilen, können sie vier zusätzliche Monate lang Elterngeld
erhalten. Das ist der Partnerschaftsbonus.
Detaillierte Informationen mit Erklärfilm und Elterngeldrechner finden
Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugendliche:
https://www.bmfsfj.de - Themen "Familie" - "Familienleistungen"
- "Elterngeld und ElterngeldPlus".
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.