Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Bürgerfreundlicheres Meldewesen

Februar 2021

Seit Jahresbeginn sollen Bürger Melde-bescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.

Hinweis:
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