Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Besondere Regelungen für Minijobber enden zum 31.10.2020

November 2020

Von den Auswirkungen durch den Corona-Virus sind auch Minijobber und deren Arbeitgeber betroffen. Für sie gelten teilweise andere Regelungen als für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt:

Anmerkung: Hier gilt zu beachten, dass diese Regelungen ab dem Monat November 2020 nicht mehr anwendbar sind.

Hinweis:
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