Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Automatischer Informations­austausch über Finanzkonten in Steuersachen

August 2021

Durch die Regelungen des Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den zuständigen Behörden der jeweils angeschlossenen Staaten automatisch ausgetauscht und dem BZSt elektronisch zum 31.7.2021 übermittelt

Zu den Staaten, mit denen der Austausch von Informationen erfolgt, zählen


Mit Schreiben vom 16.6.2021 wurden vom BZSt die Staaten bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 11.5.2021 vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2021 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.7.2021 dem BZSt übermitteln müssen.

Die finale Staatenaustauschliste 2021 steht zur Ansicht und zum Download auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de bereit.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.