Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Austauschprämie für alte Ölheizungen

Januar 2020

Ölheizkessel sollen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden dürfen. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell soll eine attraktive Prämie locken. Das hat das Bundeskabinett mit dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen. So soll eine Austauschprämie von etwa 40 % für eine alte Ölheizung gegen ein klimaschonenderes Modell zusätzlich dem Klimaschutz dienen. Ferner sollen alte Ölheizkessel ab 2026 nur noch stark eingeschränkt genehmigt werden. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn das Gebäude nicht auf andere Weise - etwa mit Fernwärme oder mit erneuerbaren Energien - beheizt werden kann.

Dieses Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung bieten.

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