Auffahrunfall in einer Waschstraße
März 2021
In einem vom Bundesgerichtshof am 19.7.2018 entschiedenen Fall befand sich
ein Fahrer mit seinem BMW in einer Waschstraße. Bei dieser handelte es
sich um eine vollautomatisierte Anlage, durch die die Fahrzeuge während
des Waschvorgangs von einem Schleppband mit einer geringen Geschwindigkeit gezogen
werden. Vor dem BMW befand sich ein Mercedes, hinter dem BMW befand sich ein
Hyundai. Während des Waschvorgangs betätigte der Fahrer des Mercedes
grundlos die Bremse, wodurch dieses Fahrzeug aus dem Schleppband geriet und
stehen blieb, während der BMW sowie der dahinter befindliche Hyundai weitergezogen
wurden. Hierbei wurde der BMW auf den Mercedes und der Hyundai auf den BMW geschoben.
Bei einem Vertrag über die Reinigung eines Fahrzeugs besteht die Schutzpflicht
des Betreibers der Waschstraße, das Fahrzeug des Kunden vor Beschädigungen
beim Waschvorgang zu bewahren. Dabei kann allerdings nicht jeder abstrakten
Gefahr vorbeugend begegnet werden. Es sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen,
die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind. Die Zumutbarkeit
von Sicherungsvorkehrungen bestimmt sich dabei unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit
der Gefahrverwirklichung, der Gewichtigkeit möglicher Schadensfolgen und
der Höhe des Kostenaufwands, der mit den Sicherungsvorkehrungen einhergeht.
Zu den gebotenen Sicherungsvorkehrungen kann auch die Erfüllung von Hinweispflichten
gehören.
Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber
der Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik verlangt wird. Sind Schädigungen zu besorgen, wenn die Kunden
bei der Nutzung der Anlage - zwar selten, aber vorhersehbar - nicht die notwendigen
Verhaltensregeln einhalten, muss der Betreiber in geeigneter Weise darauf hinwirken,
dass kein Fehlverhalten vorkommt. Den Betreiber einer Waschstraße trifft
deshalb die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer
Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren.
Hinweis:
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