Rechtsanwälte Baaske · v. Glasenapp · Thiel PartGmbB

Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert

September 2020

Nach dem "Lockdown", bei dem viele Unternehmer ihre Geschäfte wegen gesundheitspolitisch notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen oder stark einschränken mussten, unterstützte die Bundesregierung diese mit der sog. "Soforthilfe" und speziellen KfW-Krediten. Danach folgte mit dem Corona-Konjunktur-Programm eine sog. "Überbrückungshilfe" für Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Die Antragsfrist wurde zunächst auf den 30.9.2020 verlängert. In ihren Beschlüssen vom 27.8.2020 hat die Koalitionsregierung diese Antragsfrist auf den 31.12.2020 noch einmal verlängert .

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