Achtung – Gefälschte “Rechnung” vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Umlauf
Juni 2025
Warum eindeutig eine Fälschung? • IBAN aus Spanien (ES 10…) – Eine deutsche Behörde nutzt kein ausländisches Konto. • Unglaubwürdige Zahlungsstelle – „Zahlstelle BZST“ gibt es so nicht, genauso wenig wie die angegebene Bankverbindung bei einer spanischen Bank (BIC CAIXESBXXX). • Druckfehler & schwammige Formulierungen – etwa „Verwendungszweck: ZA6L W“. Offizielle Bescheide sind sprachlich und formal sauber. • QR-Code-Druck – Behörden verschicken üblicherweise klassische Überweisungsträger oder SEPA-Zahlungsaufforderungen, keine Girocodes. • Kurzfristiges Ultimatum & Drohkulisse – Typisch für Betrug: Sofort zahlen „um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden“. Was tun, wenn Sie so etwas bekommen? • Keine Zahlung leisten! Auf keinen Fall Geld überweisen. • Keine persönlichen Daten zurückschicken. • Vorfall an die örtliche Polizei oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. • Warnung an Freunde & Familie, besonders an Personen, die mit Steuerbehörden wenig Routine haben. Hinweis: Das BZSt stellt keine Verspätungszuschläge per Rechnung aus. Dafür ist immer das zuständige Finanzamt verantwortlich – und das bucht Nachzahlungen per Steuerbescheid direkt vom Finanzamt-Konto.Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage vom Bundeszentralamt für Steuern.
Hinweis:
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